Kostenbezuschussung
So kann eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V durch die Krankenkasse bezuschusst werden.
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wie die Bezuschussung beantragt wird und welche Schritte vor dem ersten Termin sinnvoll sind.
Schritt 1
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungstherapie bestätigen.
Die Bescheinigung sollte die relevante Diagnose beziehungsweise den ernährungsmedizinischen Behandlungsbedarf enthalten. Sie dient der Krankenkasse als Grundlage für die Prüfung einer möglichen Bezuschussung.
Schritt 2
Kostenvoranschlag anfordern
Sie erhalten von mir einen Kostenvoranschlag für die geplante Ernährungstherapie.
Dieser enthält den vorgesehenen Beratungsumfang sowie die entstehenden Kosten und kann zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Schritt 3
Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag vor Beginn der Beratung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Je nach Krankenkasse können zusätzlich weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein.
Schritt 4
Rückmeldung der
Krankenkasse abwarten
Die Krankenkasse prüft die eingereichten Unterlagen und informiert Sie, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung möglich ist.
Die Höhe des Zuschusses kann je nach Krankenkasse und Tarif unterschiedlich ausfallen.
Schritt 5
Ernährungstherapie
beginnen
Sobald Ihnen die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse vorliegt, können wir mit der Ernährungstherapie starten.
Im Erstgespräch besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation, Ihre Ziele und den weiteren Ablauf der Beratung.

Hinweis:
Die Kostenbezuschussung nach § 43 SGB V ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Krankenkasse und kann unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich möglichst vor Beginn der Ernährungstherapie über die individuellen Voraussetzungen und die Höhe der Bezuschussung Ihrer Krankenkasse.
